Krankenkassenzuschuss für Präventionskurse nach §20 SGB V

Unsere Kursvielfalt im Fachbereich Gesundheit orientiert sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Teilnehmer. Sie werden von qualifizierten Kursleitungen durchgeführt und tragen präventiv zur Gesundheit bei. Unsere Kursgebühren sind im Sinne unserer Einrichtung sozialverträglich angelegt.

Die vhs Südlicher Landkreis Fürth kann keine Auskunft darüber geben, ob der von Ihnen gebuchte Kurs von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse gefördert wird. Dies unterliegt allein der oft voneinander abweichenden Entscheidung der Krankenkassen.

In den Bereichen Bewegung, Entspannung, Ernährung und Sucht kann die Teilnahme an vhs-Kursen von den gesetzlichen Krankenkassen nach §20 SGB V gefördert werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Diese sind eng gefasst, werden ständig geändert und müssen durch die Volkshochschule sehr aufwendig nachgewiesen werden. Den zusätzlichen zeit-, personal- und damit kostenintensiven Verwaltungsaufwand, können wir nicht leisten. Die Volkshochschule Oberasbach & Roßtal wirkt deshalb nicht am Prüfverfahren der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) mit und stellt dementsprechend keine Bescheinigung nach §20 aus.

Bitte klären Sie selbst im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse, ob Ihr Kurs, mit den Ihnen bekannten ausgeschriebenen Kursdaten, den jeweiligen Fördermodalitäten entspricht. Auf Wunsch stellen wir Ihnen nach Kursende selbstverständlich eine Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme aus. Dieser Service bleibt nach wie vor kostenfrei. Auch Bonusaktionen Ihrer Krankenkasse zeichnen wir Ihnen mit Stempel gerne ab.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Ihre vhs Südlicher Landkreis Fürth

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